| Rechte und Pflichten | ||
Weist Du, ob Du ausreichend versichert bist? Was ist alles zu erledigen, wenn es zu einem Unfall gekommen ist?
Und - Wie wichtig ist der Radhelm? Die nachfolgenden Beiträge sollen dies klären.
Sport-Versicherungen ( Auszug aus dem Internet Artikel der Zeitschrift "Tour") " Radsport ist nicht ungefährlich - Stürze und Unfälle gehören dazu, wenn Rennradfahrer sich privat oder in organisierten Wettkämpfen messen oder auch nur trainieren. Doch wer zahlt eigentlich, wenn bei solchen Zwischenfällen Sachschäden oder schwere Verletzungen entstehen? Radsport und Versicherungen - das ist ein ebenso heikles wie schwer durchschaubares Thema. Unfälle und Stürze gehören zum Sport, zum Radrennsport allemal. Doch das Versicherungsnetz, das jeder Mensch um sich spinnt., weist für den Sportler gelegentlich so große Maschen auf, dass es nicht in allen Fällen Schutz bietet. Das Wichtigste in diesem Zusammenhang ist, selbst aktiv zu werden, sich über den bestehenden Versicherungsschutz zu informieren. Bevor es im Radsport zu Unfällen oder Stürzen kommt, die mit nennenswerten Schäden verbunden sind, sollten grundsätzlich zwei Dinge geregelt werden: sich gegen Schäden zu wappnen, die einem selbst zustoßen können und gegen Schäden, die man möglicherweise anderen zufügt. Für den Selbstschutz ist die Unfall-Versicherung zuständig, für die Ansprüche eines Unfallgegners oder sportlichen Widersachers die Haftpflicht-Versicherung. Beide Versicherungen hat man nicht "irgendwie sowieso": Man muss sie selbst abschließen. Hier beginnen die Feinheiten - unter anderem damit, dass die sporttreibende Menschheit in Deutschland in zwei Teile zerfällt: In solche, die Mitglieder eines Sportvereins sind und in solche, die es nicht sind. Für Freizeit-Sportler, die nicht im deutschen Vereinswesen aufgehen, ist die Versicherungslage, gelinde gesagt, dramatisch. Das wird deutlich, wenn man die diversen Versicherungen und ihre Bedingungen durchleuchtet Die Unfall-Versicherung: Wissen muss man, dass es zwei Formen der Unfallversicherung gibt: Die gesetzliche Unfall-Versicherung schützt Arbeitnehmer, Schüler, Studenten und Auszubildende bei allen Tätigkeiten und auf allen Wegen, die mit Ausbildung und Beruf zu tun haben - aber auch nur das. In allen Bereichen des privaten Lebens - also auch beim Sport - bietet nur eine private Unfallversicherung Schutz, die jeder für sich abschließen muss. Der Versicherungsumfang kann dabei meistens individuell festgelegt werden - und das ist wichtig, denn dieses Versicherungsgeschäft ist Teil der freien Wirtschaft und die Leistungen der Anbieter differieren mitunter erheblich! Mit Blick auf die Karriere als Hobby-Rennfahrer sollte das "Erzielen von Höchstgeschwindigkeit" (so ein gängiger Versicherungspassus) unbedingt durch die private Unfall-Versicherung abgesichert sein. Normalerweise ist das so, doch es schadet nichts, so Bernd Seitmann von der Vermittlungs-Agentur Unfall direkt "wenn man bei Vertragsabschluss auf sein Hobby hinweist und sich den Versicherungsschutz auch für diesen Bereich bestätigen lässt'. Auch Silvana Rapp von der Sport-Assekuranz, einem auf diesen Bereich spezialisierten Anbieter, rät: "Weisen Sie beim Abschluss einer Unfallversicherung darauf hin, dass Sie Radrennfahrer sind, auch wenn sich dadurch möglicherweise die Versicherungsbeiträge erhöhen." Rechtsverbindlich sind solche Zusätze in Versicherungsverträgen aber nur, wenn eine schriftliche Bestätigung der Versicherungsgesellschaft vorliegt. Die mündliche Zusage eines Maklers oder Versicherungsvertreters reicht nicht aus! Die private Unfallversicherung kann im Schadensfall, je nach Umfang des vereinbarten Vertrages, Kosten beispielsweise für Bergung und Rettung, kosmetische Operationen, Invalidität oder eine Unfallrente übernehmen. Die Leistungen aus der Unfallversicherung sind auch unabhängig von der Schuldfrage. Die Haftpflicht-Versicherung: Grundlage aller Haftungsfragen ist Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach derjenige für einen Schaden haftet, der ihn verursacht hat. Weil dies schnell teuer werden kann, springt in diesen Fällen die private Haftpflicht-Versicherung ein - wenn man eine abgeschlossen hat. Dieser Versicherungsschutz deckt den Risikobereich des täglichen Lebens ab und umfasst Personen- sowie Sachschäden und durch Sachschäden hervorgerufene Vermögensschäden. Autofahrer beispielsweise sind per Gesetz zwingend haftpflichtversichert. Ohne diesen Nachweis können sie ihr Auto gar nicht zulassen. Weil Schäden, die in den Bereich der persönlichen Haftung fallen, schnell in die Millionen gehen können, schließen die Versicherungen in ihren Verträgen bestimmte Risiken von vornherein aus. Dazu gehört auch und besonders der Radrennsport in allen Variationen: Rennen Radtourenfahrten, Marathons, Jedermann-Rennen und die Vorbereitung darauf, also auch die gemeinsame Trainingsausfahrt. Dies bedeutet, dass man als Freizeitsportler im Bereich der persönlichen Haftung fast ohne Versicherungsschutz unterwegs ist! Verursacht beispielsweise ein Fahrer einer Trainingsgruppe einen Sturz, weil er zu dicht auffährt und das Hinterrad des Vordermannes touchiert, haftet keine Versicherung für den Schaden, den er dadurch den Mitradlern zufügt. Die Gerichte betrachten das Verhalten im Training und Wettkampf als "erlaubte Risiken", die zum Wesen des Sports gehören, weshalb sie der Sportler in Ausübung des Sports stillschweigend akzeptiert. In gewisser Weise sind Radsportler also von der Haftung freigestellt - zumindest bis zu dem Grad, an dem ihnen wirklich grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen ist. Bei einem typischen Rennunfall kann man auch nicht den Veranstalter in die Pflicht nehmen. Der schließt zwar eine so genannte Veranstalter-Haftpflicht ab, aber die springt nur bei Schäden ein, die aus Versäumnissen des Veranstalters resultieren - fehlende Absperrungen etwa oder unzureichende Streckensicherung. Auf "normale" Stürze, die sich aus dem Renngeschehen ergeben, ist die Veranstalter-Haftpflicht nicht anwendbar. Auf der sicheren Seite: Der einfachste Ausweg aus diesem Dilemma ist die Mitgliedschaft in einem Radsportverein, der zum Dachverband, dem Bund Deutscher Radfahrer (BDR) gehört. Für Mitglieder in einem eingetragenen Verein stellt sich die Situation nämlich komplett anders dar: Hier ist es so, dass die Landessportbünde bzw. -verbände für ihre Mitglieder in allen Bundesländern Sportversicherungsverträge abschließen. Für die Dauer ihrer Mitgliedschaft sind sie damit bei sämtlichen sportlichen und sonstigen satzungsgemäßen Aktivitäten des Vereins (Versammlungen, Feiern, Fortbildungen versichert -o und zwar unfall- und haftpflichtversichert. Zu den sportlichen Aktivitäten zählen ausdrücklich Wettkämpfe, Freizeitsport sowie Trainings- und Übungsstunden. Bei einer Veranstaltung wie beispielsweise dem Jedermann-Rennen der HEW Cyclassics, das vor allem für Fahrer ohne Lizenz ausgeschrieben ist, sind Vereinsmitglieder ‚ bei delegierter Teilnahme im Auftrag ihres Vereins" über die Sport-Versicherung ihres Landesverbandes versichert. Wichtig ist aber, dass die Sportausübung der Mitglieder im Zusammenhang mit den Vereinsaktivitäten steht - und hier lauern auch im Geltungsbereich der Sportversicherungen Fußangeln. Der entsprechende Passus im Vertragstext lautet: "Für Einzelunternehmungen von Mitgliedern in der für sie zuständigen Spezialabteilung ... besteht ebenfalls Versicherungsschutz, sofern diese Einzelunternehmungen ausdrücklich angeordnet worden sind. Rennradlern mit Lizenz, die am organisierten Rennbetrieb teilnehmen, wird auch bei Einzeltraining zugestanden, dass es dem Zweck des Vereins dient und sie somit versichert sind. Aber auch dabei ist Voraussetzung, dass Vereinsvorstand oder Trainer das Einzeltraining ausdrücklich angeordnet haben oder aber von dessen Durchführung wissen. Vereinsmitglieder ohne Rennlizenz, die auf der abendlichen Runde alleine trainieren, können sich nicht auf die zitierte Regelung berufen, wenn sie dabei verunglücken. So weist der Gerlinq-Konzern als einer der großen Anbieter von Sportversicherungen darauf hin, dass "die sonntägliche Radtour eines BDR-Mitgliedes für das einzelne Mitglied durchaus den Charakter einer Trainingsfahrt haben kann, ohne dass jedoch Versicherungsschutz über die Sportversicherungsverträge der Landessportbünde/-verbände besteht". Der BDR lässt seine Mitglieder aber auch in dieser Situation nicht im Regen stehen. Um die Versicherungslücke zwischen Vereinssport und privatem Radfahren zu schließen, bietet er seinen Mitgliedern die Private Tretrad-Versicherung an. Sie schützt den Versicherten "gegenüber den wirtschaftlichen Folgen körperlicher Unfälle, von denen die versicherten BDR-Mitglieder beim privaten Radfahren betroffen werden". Die Leistungen aus dieser Versicherung sind - wie die Prämie - allerdings wesentlich niedriger als die der Sportversicherung über den Verein. Versicherungsschutz bei Radtourenfahrten: Günter Krautmacher, Mitarbeiter der sporterfahrenen Gerling-Versicherung, meinte gegenüber TOUR: "Da es bei einer Radtourenfahrt nicht um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geht, ist der Versicherungsschutz im Rahmen der Haftpflichtversicherung gegeben." Es empfiehlt sich auf jeden Fall, bei der privaten Haftpflicht-Versicherung nachzufragen und eine individuelle Lösung auszuhandeln. Gelegentlich sind die Versicherungen gegen eine entsprechende Erhöhung der Prämie auch bereit, das Risiko der Teilnahme an Rennen abzusichern. Nach Recherchen von TOUR gibt es außerdem einen Versicherungsmakler in Deutschland, der unter dem Namen "Bike Assekuranz" spezielle Versicherungen für Radsportler anbietet: die Pergande & Pöthe GmbH in Hamburg. Zu deren Sortiment gehört auch eine Haftpflicht-Versicherung, die, so Ralf Pergande, "auch während der Teilnahme an Radrennen und bei den Vorbereitungen" gilt. Der Makler weiter: "Unsere Haftpflicht zahlt auf Grundlage der gesetzlichen Haftpflicht alle berechtigten Forderungen, zum Beispiel Schadensersatz nach einem Unfall beim Radrennen". TEXT: Thomas Musch, Mitarbeit: Manuela Gotthartsleitner WICHTIGE ADRESSEN " unfall-direkt Postfach 55 12 33 90219 Nürnberg Tel.: 0911/81 299 78 Fax: 0911/81 299 79 E-Mail: info@unfall-direkt.de http://www.unfall-direkt.de Der Online-Versicherer ist spezialisiert auf private Unfallversicherungen. Der bundesweit tätige Direkt-Makler bietet individuelle Versicherungssummen auch im Sportbereich. " Die Sport-Assekuranz Lloyd's Correspondent Finanz- und Versicherungsmakler Postanschrift: Postfach 7145, 72784 Pfullingen Tel.: 07121/372280 Fax: 07121/372281 http://www.sportasse.com E-Mail: office@sportasse.com Die Sport-Assekurranz bietet im Hobby-Sportbereich verschiedene Versicherungen an, darunter die private Unfallversicherung. " Pergande & Pöthe GmbH Schloßstraße 2 - 6, 22041 Hamburg, Tel.: 040/6828690, Fax: 040/685161, http://www.pundpgmbh.de, E-Mail: kontakt@pundpgmbh.de Offizieller Versicherungsmakler des ADFC. Nach TOUR-Recherchen die einzige Versicherung in Deutschland, die bei der Haftpflicht auch die Teilnahme an Radrennen versichert. Bietet mit der "Bike-Assekuranz" ein umfangreiches Versicherungspaket rund ums Fahrrad. " Gerling Firmen- und Privatservice AG Gereonshof, 50670 Köln, Tel.: 0221/144-2605, Fax: 0221/1444757, http://www.gerlinq.de; E-Mail: gis-onIine-service@gerling.de Gerling ist einer der beiden Versicherer, bei denen die Deutschen Sportverbände ihre Sportversicherungsverträge abschließen. " ARAG Versicherungen Yorckstr. 21, D-40464 Düsseldorf http://www.arag.de, E-Mail: service@arag.de, 24h-Hotline: 01803-4118 Die ARAG bietet eine "Rund-um-das-Rad-Komplettversicherung". Sie ist auch Partner der Landessportverbände Was tun nach einem Unfall? Mehr als 70.000 Radfahrer verunglückten laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2001 im Straßenverkehr, drei Viertel von ihnen kollidierten mit einem Auto - wobei in 61 Prozent dieser Fälle der Autofahrer der Hauptschuldige war. 6,1 Prozent der Unfälle passierten zwischen Radfahrern und Fußgängern, wobei hier meistens (63 Prozent) die Radler die Hauptschuld trugen. Die Dunkelziffern dürften allerdings noch weit größer sein, da Radunfälle der Polizei oft nicht gemeldet werden, so dass sie in der Statistik gar nicht auftauchen. Zwar kann man als Radfahrer mithelfen, Unfälle zu vermeiden: Eine defensive Fahrweise schont auch Fußgänger und auffällige, helle Kleidung schützt besser vor unachtsamen Autofahrern. Schließlich ist die häufigste Unfallursache, dass Autofahrer Radler übersehen oder ihre Geschwindigkeit unterschätzen. Auch die Unfallfolgen lassen sich mildern: Ein Helm rettet zum Beispiel nicht nur oft genug das Leben des Radfahrers, er bewahrt ihn manchmal sogar davor, vom Richter eine Mitschuld aufgebrummt zu bekommen, obwohl er den Unfall selbst nicht verursacht hat. Grundsätzlich hat ein Geschädigter nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall das Recht, wieder so gestellt zu werden wie vorher. Da der Unfall nicht rückgängig zu machen ist, müssen der Verursacher oder dessen Versicherung den Schaden mit Geld regulieren. Sind beide Parteien schuld, wird die Schadenregulierung je nach Schuldanteil aufgeteilt. Jeder Geschädigte hat dabei die Pflicht, den Schaden zu belegen. Bei materiellen Schäden helfen dabei Radhändler und Sachverständige, bei physischen Schäden der Arzt. Es lohnt sich also, vorher zu wissen, was man im Fall des Falles tun muss- auch wenn wir Ihnen wünschen, dass Sie dieses Wissen niemals einsetzen müssen. Also: Lesen Sie unsere Tipps. Danach können Sie ruhig alle Statistiken vergessen und wieder unbeschwert Rad fahren. AM UNFALLORT: Erste Hilfe und Dokumentation o Unfallstelle sichern o Rettungsdienst und Polizei alarmieren o Verletzte versorgen, Erste Hilfe leisten o Personalien von Zeugen aufschreiben o Bei schweren Unfällen Lage von Fahrzeugen, Teilen oder Kleidung nicht verändern, bis die Polizei eintrifft o Bei Verletzungen Strafantrag stellen o Bei leichten Unfällen hauptsächlich mit Sachschäden Unfallstelle erst räumen, wenn die Lage der Fahrzeuge und Bremsspuren etc. angezeichnet wurden. Falls möglich, Fotos machen o Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Personalien der Fahrer sowie Versicherung und Policennummer des Unfallgegners notieren o Skizze des Unfallortes mit Fahrtrichtungen, Lage der Fahrzeuge, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen anfertigen o Fahrbahnbeschaffenheit, Wetterlage und Uhrzeit festhalten. Unfallhergang in Stichworten notieren. Lassen Sie den Gegner unterschreiben ZUHAUSE: Hilfe von Experten o Vom Arzt untersuchen lassen, auch bei kleinen Verletzungen o Fahrrad nicht verändern, sondern für Kostenvoranschlag zum Radhändler bringen o Unfallgegner und dessen Versicherung anschreiben und die Schäden bzw.die Kosten zur Instandsetzung und weitere Kosten (z.B. Busfahrten zum Arzt, Fahrt zum Radhändler) beziffern. Legen Sie Kopien von allen Dokumenten bei o Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung, sonst kann diese den Schaden ablehnen,wenn Sie eine Teilschuld trifft o Bei Verletzungen, aber auch bei größeren Sachschäden oder wenn Versicherung und/oder Unfallgegner nicht kooperativ sind,Rechtsanwalt (Schwerpunkt Verkehrsrecht!) und Sachverständigen beauftragen o Wenn die Schäden gering sind und das Rad repariert werden kann, die beschädigten Teile aufbewahren,bis der Fall abgeschlossen ist o Adressen von Anwälten, die sich auf Fahrradunfälle spezialisiert haben, gibt es unter anderem beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club,Telefon 0421/346290, www.adfc.de o Adressen von Fahrradsachverständigen über den Bundesverband der Fahrrad-Sachverständigen, Tel.07141/368026 und über die Industrie- und Handelskammern www.ihk.de/sach.htm Sachgebiet 2675 o Über den Zentralruf der Autoversicherer bekommt man die Adresse der gegnerischen Versicherung: Telefon 0180/25026 WAS NÜTZT DER SACHVERSTÄNDIGE? Spezielle Fahrradgutachter helfen,wenn keine Kaufbelege mehr für die beschädigten Teile existieren und/oder der Wert des Rades schwer einzuschätzen ist, weil es zum Beispiel stark umgebaut wurde. Der Sachverständige erstellt ein Gutachten über den Wert des Rades, wobei dies bei Rädern wesentlich komplizierter festzulegen ist als bei Autos. Daher beschleunigt ein Sachverständigen-Gutachten die Abwicklung deutlich. Es listet Schäden auf und kalkuliert Reparaturkosten. Erreichen oder übersteigen diese den Wert des Rades, ist eine Reparatur unwirtschaftlich; das ist meist der Fall, wenn der Rahmen beschädigt ist. Dem Geschädigten steht dann der komplette Wiederbeschaffungswert zu; vorausgesetzt, er überlässt das beschädigte Rad einem Restwertaufkäufer. Behält er sein Unfallrad, wird der ermittelte Restwert abgezogen. In seltenen Fällen kann ein Rad repariert werden, auch wenn die Kosten ein Drittel höher liegen als dessen Wert beträgt. Dann muss es sich allerdings wirklich um ein Rad handeln, das nicht durch ein vergleichbares zu ersetzen ist. WAS DIE VERSICHERUNG ÜBERNIMMT Materielle Schäden: Die Versicherung zahlt die Reparatur oder den Zeitwert des Rades (den Neuwert erhält man nur bis wenige Wochen nach Kauf!). Dazu benötigt die Versicherung zu den Kopien der Kaufbelege (gilt auch für Schäden an Kleidung, Gepäck oder Pulsuhr) einen Kostenvoranschlag des Radhändlers oder ein Sachverständigen-Gutachten. Physische Schäden: Ob eine Forderung nach Schmerzensgeld angemessen ist, klärt man am besten vorher mit dem Anwalt. Gutachter: Übernimmt die Versicherung, wenn die Bagatellschadensgrenze überschritten ist (etwa 500 bis 700 Euro) oder wenn der Schaden am Rad nicht ohne sachverständige Beurteilung herauszufinden ist. Das ist bei Carbonrahmen der Fall, die äußerlich unversehrt scheinen können, aber im Inneren möglicherweise Risse in der Faserstruktur haben und damit bruchgefährdet sind. Die Prüfung von Carbonrahmen muss die Versicherung daher immer übernehmen. Am besten lässt man sich die Kostenübernahme vorher bestätigen. Rechtsanwalt: Ist man nicht Schuld am Unfall, muss die Versicherung die Anwaltskosten übernehmen. Ist die rechtliche Situation unklar, übernimmt meisrt die Rechtsschutzversicherung das Honorar, sofern man eine hat. Doch Achtung: Der Geschädigte unterliegt der sogenannten Schadenminderungspflicht. Nutzungsausfall: Kann der Radfahrer nachweisen, dass er sein Fahrrad tatsächlich braucht, steht ihm ein so genannter Nutzungsausfall zu, der sich am Mietpreis für ein vergleichbares Rad orientiert (bisherige Tagessätze von 5 bis 10 Euro). Auch wenn nicht jede Versicherung jeden Nachweis akzeptiert - einen Versuch ist es wert. Damit die Ausfallzeit nicht zu lange wird, sollte man Bagatellschäden schnell reparieren lassen, die beschädigten Teile aber aufbewahren. Klären Sie dies auch vorher mit Ihrer Versicherung. Verdienstausfall: Kann bei Selbstständigen bezahlt werden - der Rechtsanwalt informiert, ob Aussicht auf Verdienstausfall besteht. Sonstiges: Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Taxi oder Fahrten mit dem eigenen Auto zum Arzt oder Radhändler übernimmt die Versicherung, wenn man Belege einreichen kann. Dazu kann man immer eine Kostenpauschale von 25 Euro. (Text: Dirk Zedler) Warum nur mit Radhelm Fahrradhelm - die Lebensversicherung des Radfahrers Ellen Haase Haben Sie sich jemals Gedanken darüber gemacht, was ein Fahrradhelm alles kann? Bei welchen Unfallmechanismen kann er helfen? Kann er wirklich Leben retten? Kann man einen Fahrradhelm im Supermarkt kaufen? Was ist Patienten passiert, die gut sitzende Helme bei Unfällen trugen? Zu all diesen Fragen hat man bisher wenig nachlesen können. Dieser Artikel will versuchen, aus jahrelanger Erfahrung der Kreispolizeibehörde Gütersloh in Zusammenarbeit mit Ärzten Antworten darauf zu geben. Die Unfallstatistiken auf landesweiter und bundesweiter Ebene sind ohne Differenzierung, ob Radfahrer Helme getragen haben oder nicht. Der Polizei ist es bisher nicht einmal vorgeschrieben, bei Unfällen aufzunehmen, ob ein verunglückter Radfahrer einen Helm trug. Auf örtlicher Ebene haben wir das bereits seit 1994 geändert. Eindrucksvolle Beispiele Mein Engagement zum Thema Helmtragen begann 1994 mit dem Unfall von Mike: Er prallte als Radfahrer vom Radweg aus seitlich gegen einen vorbeifahrenden Schulbus, wurde ein Stück mitgeschleift und schlug mit dem Kopf gegen den Radkasten. Ohne Helm wäre er chancenlos gewesen. Aber er trug einen Helm. Ich habe den Jungen damals im Krankenhaus besucht. Sein strahlendes völlig unverletztes Gesicht werde ich nie vergessen. Der Helm zerplatzte in Puzzleteile und ist noch heute als Dauerausstellungsstück im Blutspendedienst in Gilead 1 (Bielefeld) eine eindrucksvolle Mahnung zum Helmtragen. Ein Gütersloher Helmhersteller begutachtete damals Mikes Helm und erklärte: "Diese hohe Aufschlagenergie hätte der Schädel des Jungen nie verkraftet." Ich begann solche Exponate zu sammeln, um auf verschiedensten Ebenen damit für Helmtragen zu sensibilisieren. Das nächste Beispiel war durch eine andere Art der Beschädigung eindrucksvoll: Ein Polizeibeamter, auf einem Rennrad unterwegs, musste auf abschüssiger Strecke einem Pkw ausweichen und prallte mit seinem Helm auf die Kante einer Mittelinsel. Er erlitt Prellungen und Schürfungen, war jedoch im Schädel-Hirn-Bereich so beschwerdefrei, dass ihm nicht einmal der Kopf geröntgt werden musste. Die Beschädigungen an seinem Helm waren besonders eindrucksvoll und zeigten erstmals, dass die Bruchmechanismen am Helm genauso ablaufen wie am unbehelmten Schädel. Vorne links eine lange Einkerbung von der Bordsteinkante, auf der gegenüberliegenden Seite ein langer Einriss im Sinne eines Gegenbruches, beides relativ leicht zu erkennen. Bei weiteren Sammelobjekten nach Unfällen stellte sich heraus, dass längst nicht alle Helme, die schwere Aufpralle ausgehalten haben, von außen sichtbar beschädigt sind! Die Helmuntersuchungsmethode: Man untersucht den Helm zunächst von außen und tastet ihn mit Druck ab, möglichst schon in der Kenntnis des geschilderten Unfallmechanismus. Bei einem Aufprall auf das Helmdach kann es nämlich sein, dass "nur" eine Beule im Styropor unterhalb der Plastikschale verursacht wurde, der Helm aber nicht gerissen ist. Eine solch tastbare Beule ist Beweis dafür, dass der Helm eine schwere Schädel-Hirn-Verletzung verhindert hat. Dann wendet man den Helm und biegt ihn vorsichtig in verschiedene Richtungen von innen nach außen. Dabei findet man häufig Risse, die erfahrungsgemäß nicht immer an der Aufprallseite liegen müssen. Manche Beschädigung findet sich erst dann, wenn man die Plastikschale abgenommen hat. Beschädigte Helme dürfen nicht mehr verwendet werden. Ich habe über 30 Unfallhelme verschiedenster Unfallabläufe gesammelt: Kollision mit ungebremsten 40-Tonner. Kollision mit Motorroller und Aufschlag des Kindes nach 20 m auf der Fahrbahn, Kollision mit 7,5-Tonner, mit Pkw oder Laternenpfahl, Schlag auf Bordsteinkante, Sturz über Asphaltkante oder Gartenschlauch. Diese Liste ließe sich noch verlängern. Fazit aller gesammelten Beispiele ist und bleibt, dass gut und fest sitzende Helme bisher immer schwerste Kopfverletzungen verhindert haben. Sie sollten in der Hutkrempenlinie sitzen und sich mit dem Finger leicht wegschieben lassen. Da Weichmacher mit der Zeit durch Sonneneinstrahlung entweichen, sollten Helme nicht älter als 6-7 Jahre alt sein, sonst brechen sie zu leicht und ein Zweitaufschlag müsste dann ohne Helm ausgehalten werden. Ellen Haase Polizeihauptkommissarin Kreispolizeibehörde Gütersloh 33324 Gütersloh Ellen.Haase@guetersloh.polizei.nrw.de |
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